Nach der Errichtung des Rohbaus eines Gebäudes, können die Ausbauarbeiten in den Innenräumen durchgeführt werden. Innenbauarbeiten umfassen alle Baumaßnahmen, welche nicht zum Rohbau zur Erstellung der statisch relevanten Bauteile inklusive der Gebäudehülle zu zählen sind. Hierbei handelt es sich um alle Ausbauarbeiten der Innenräume eines Gebäudes, wie beispielsweise die Herstellung von Fußböden, Wand- und Deckenbekleidungen.
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